AGB

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MEYER Bootswerft GmbH

1. ANGEBOT, BESTÄTIGUNG UND VERTRAG

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEYER Bootswerft GmbH - im Folgenden Meyer genannt - gelten für alle Angebote von Meyer, alle Annahmen und Auftragsbestätigungen von Kundenbestellungen durch Meyer, alle Kaufverträge („Verträge“) über Lieferungen und Leistungen (“Produkte”) von Meyer sowie für alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Einlagerung und Verwahrung von Booten. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, sofern und soweit Meyer nicht anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Geschäftsbedingungen des Käufers werden widersprochen, sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten von Meyer, die diese Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, übergeben werden. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht für Verkäufe an den Käufer durch Meyer und sind in keiner Weise für Meyer verbindlich.

Angebote von Meyer behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen Zeitraums. Wird kein Zeitraum genannt, bleiben Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote von Meyer können jedoch jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.

2. PREISE

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in allen Angeboten, Bestätigungen und Verträgen in Euro und ab Werft. Werft versteht sich als der Betrieb von Meyer. Die Preise verstehen sich vor Steuern, Zöllen und allen ähnlichen - auch zukünftigen - Abgaben, die für die Produkte gelten, sowie sonstigen Kosten. Steuern, Zölle und Abgaben, die Meyer abzuführen hat oder vereinnahmen kann, werden auf den Warenpreis aufgeschlagen und sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen.

3. ZAHLUNG

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet Meyer dem Käufer die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind auf die von Meyer angegebenen Adressen bzw. Konten zu leisten. Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede Teillieferung gesondert berechnet werden und ist bei Fälligkeit der jeweiligen Rechnung zu bezahlen. Skonto wird nicht gewährt, sofern Meyer dem nicht schriftlich zugestimmt hat.

Alle Lieferungen von Meyer erfolgen in der Erwartung, dass der Käufer zahlungswillig und -fähig ist. Meyer darf – insbesonders bei für den Käufer beschafften Ersatzteilen - eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Lieferung festlegen. Meyer ist in diesem Fall auch berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen oder einzustellen.

Gerät der Käufer in Verzug, ist Meyer berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Meyer ist des Weiteren berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen oder einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Meyer.

4. LIEFERUNG UND LIEFERMENGEN

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Werft. Die von Meyer angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine sind unverbindlich. Es besteht keine Haftung von Meyer, noch begründet es eine Pflichtverletzung durch Meyer, wenn die Lieferung zu einem früheren Zeitpunkt oder später als der angegebene Liefertermin erfolgt, solange diese innerhalb angemessener Frist geschieht. Meyer wird alle wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen unternehmen, um die angegebenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten, vorausgesetzt, der Käufer stellt alle erforderlichen Informationen über die Bestellung und Lieferung rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin zur Verfügung.

Erfolgt eine vereinbarte Lieferung nicht, hat der Käufer dies schriftlich zu rügen und eine Nachfrist von 30 Tagen zu setzen. Wird keine Lieferung innerhalb der 30 Tage vorgenommen, darf der Käufer hinsichtlich der betroffenen Teile vom Vertrag zurücktreten, sofern Meyer den Verzug verschuldet hat. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund einer unterbliebenen bzw. verspäteten Lieferung sowie Schadensersatz statt Erfüllung richten sich nach Ziffer 8.

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Käufer bei Lieferung über.

Hat Meyer im Auftrag eines Kunden für diesen bestimmte Ersatzteile besorgt, so ist Meyer als Kommissionär anzusehen. Dem Kunden stehen daher bloß Ansprüche gegenüber dem Hersteller der Ersatzteile, nicht aber gegenüber Meyer zu. Auch eine Rückgabe/ein Rücktritt ist gegenüber Meyer ausgeschlossen.

Die Auswahl des Transportmittels und des Spediteurs oder Frachtführers obliegt Meyer.

Kosten der Verpackung und des Versandes sind von dem Käufer zu tragen.

Ein Recht zum Rücktritt trotz Lieferung der bestellten Ware wird, soweit dies rechtlich zulässig ist, ausgeschlossen.

5. HÖHERE GEWALT

Meyer haftet nicht wegen unterbliebener Leistung oder Leistungsverzug, wenn dies,

auf Betriebsstörungen zurückzuführen ist (dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) oder

durch höhere Gewalt verursacht wird.

In Fällen der Nichtlieferung oder des Verzugs im vorstehenden Sinne ruht die Verpflichtung zur Erbringung der betreffenden vertraglichen Leistungen, solange diese Umstände andauern, ohne dass Meyer für daraus entstehenden Schaden haftet.

„Höhere Gewalt“ umfasst alle Umstände und Vorfälle außerhalb von Meyers zumutbarer Kontrolle - gleichgültig ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht -, infolge dessen von Meyer nicht in zumutbarer Weise verlangt werden kann, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, und beinhaltet auch Fälle der höheren Gewalt und Verzug bei einem ihrer Zulieferanten. Wird die Leistung für länger als drei aufeinander folgende Monate aufgrund von höherer Gewalt unterbrochen (oder geht Meyer aufgrund einer nachvollziehbaren Einschätzung davon aus, dass eine Verzögerung von drei aufeinander folgenden Monaten eintreten wird), ist Meyer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer gegenüber zu haften.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Produkte bleiben im Eigentum von Meyer bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus dem zwischen dem Käufer und Meyer abgeschlossenen Rechtsgeschäft. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Umtausch gelieferten Produkte.

Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, Meyer nicht gehörenden Sachen, steht Meyer ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der übrigen verarbeiteten bzw. verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für Meyer.

Für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, ist Meyer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Meyer gewährleistet, dass die Produkte (ausgenommen nicht darin enthaltener Software, nicht mit Produkten von Meyer gelieferter Software oder Software, an denen Dritte Urheberrechte innehaben) unter normalen Nutzungsbedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Fehlern hinsichtlich Materialien und Verarbeitung sind und dass sie im Wesentlichen mit den von Meyer vorgegebenen Spezifikationen bzw. mit anderen, mit Meyer schriftlich vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen. Weist ein Produkt einen Fehler auf bzw. weicht es von den Spezifikationen nicht nur unerheblich ab, ist Meyer verpflichtet und berechtigt, eine kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von Meyer innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Die nicht vertragsgemäßen oder mangelhaften Produkte werden das Eigentum von Meyer, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben werden. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung.

Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 8.

Mangelhafte Ware darf an Meyer nur unter Einhaltung der jeweils gültigen Rücknahmerichtlinien zurückgesandt werden. Ist eine Beanstandung berechtigt, übernimmt Meyer die Frachtkosten. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücknahme von mangelfreien und vertragsgemäßen Waren zusammen mit den entstandenen Fracht-, Prüf- und Abwicklungskosten.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet Meyer nicht für Mängel, die als Folge von Umwelt- oder Spannungsprüfungen, unsachgemäßem Gebrauch, Nichtbefolgung der anwendbaren Anweisungen in der Bedienungsanleitung, Vernachlässigung, fehlerhaftem Einbau, einem Unfall oder unfachmännischer Reparatur, Änderung, Modifizierung, Lagerung, Beförderung oder Handhabung auftreten oder im Falle nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Die Gewährleistung erstreckt sich vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen nur auf den Kunden und nicht auf Dritte. Meyer übernimmt keine Gewähr für die Eignung für einen bestimmten Zweck sowie dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Gewährleistungsansprüche und –rechte nach Absatz 7 (a) verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit zwingend gesetzliche längere Fristen gelten oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Rückgriffansprüche des Käufers gegen Meyer gemäß § 933b ABGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung und/oder Aufwendungsersatz ("Schadensersatzansprüche") des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, einer Gewährleistung oder Garantie, Verzug, unerlaubter Handlung und/oder einer sonstigen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle einer ausgebliebenen oder verzögerten Lieferung, auch wenn eine Nachfrist gesetzt wurde und diese fruchtlos abgelaufen ist.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Meyer zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz haftet oder im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht als Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers.

Sofern dem Käufer doch ein Schadensersatzanspruch zusteht, verjährt dieser nach den Bestimmungen von Ziffer 7 (f), außer in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Wird ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9. VERTRAULICHKEIT

Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von Meyer überlassenen technischen Daten vertrauliche Informationen von Meyer darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck verwenden.

10. ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG

Ohne schriftliche Zustimmung durch Meyer darf der Käufer keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, zu mindern oder gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegen fällige Zahlungen aufzurechnen, die er an Meyer für die Lieferung der Produkte zu leisten hat, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder anerkannt.

11. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen österreichischem Recht. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in Krems entschieden, mit der Maßgabe, dass Meyer auch berechtigt ist, den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu klagen. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen gilt nicht.

12. VERTRAGSVERLETZUNGEN UND KÜNDIGUNG

Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann Meyer den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen oder davon zurücktreten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften, wenn

der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt;

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein Sanierungs- oder Liquidierungsverfahren eingeleitet wird.

Beim Eintreten solcher Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sofort fällig. Bei Kündigung, Rücktritt oder Ablauf eines Vertrags bleiben die Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Dauer des Vertrags hinaus gelten sollen, weiterhin wirksam.

13. SONSTIGES

Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes oder einer staatlichen Verfügung, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wird eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen rechtskräftig für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt, entfällt sie als Teil dieser Verkaufsbedingungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben jedoch wirksam. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Wird ein Anspruch nicht oder verspätet geltend gemacht, so gilt dies nicht als Verzicht auf diesen Anspruch. Wird ein Anspruch einmal oder nur teilweise geltend gemacht, wird die weitere Geltendmachung des Anspruchs oder eines anderen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchs nicht dadurch ausgeschlossen.